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Herzlich willkommen bei der PhysioPlus-Heinsberg!

Wir freuen uns, Sie auf der Homepage der PhysioPlus-Heinsberg, welche von Alex Eurelings geleitet wird, begrüßen zu dürfen.



Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie. Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause.

Ihr Team der PhysioPlus-Heinsberg

Unser Team

Unser Team der PhysioPlus-Heinsberg sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Team
Alex Eurelings
Physiotherapeut
Team
Simone Vraetz
Physiotherapeutin
Team
Wien Willems
Physiotherapeut
Team
Nina Chudziak
Physiotherapeutin
Team
Janneke
Physiotherapeutin
Team
Karolina Opiela
Physiotherapeutin
Team
Robin Wick
Masseur
Team
Shanon Larue-Holierhoek
Physiotherapeutin
Team
Jolijn Janssen-Stijaert
Physiotherapeutin
Team
Lisa van Mulken
Team
Cyrill Bruinen
Team
Agnieszka
Team
Valérie Paulis

Unsere Leistungen

Krankengymnastik Neurologische Physiotherapie Manuelle Therapie Med. Trainingstherapie Manuelle Lymphdrainage Craniomandibulaire Therapie Massage/Fango/HL KG Gerät Taping Ultraschall & Elektrotherapie Hausbesuche
Berufsgruppe
  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in
  • Masseur/in
Bowen Faszien Therapie
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
  • gerätegestützte Krankengymnastik (KGG)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Neurologische Krankengymnastik (PNF)
  • Orthopädische Krankengymnastik
Zusätzliche Leistungen / Anwendungen
  • Beckenbodengymnastik
  • Hausbesuche
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • medizinische Trainingstherapie
  • Sportphysiotherapie
Praxisausstattung / Anwendungen der Physik. Therapie
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor
  • Gruppentherapieraum
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Kältetherapie (Eis)
  • med. Trainingstherapie an Geräten (MTT)
  • Ultraschall
Selbsthilfegruppe
  • Seit 1996 versorge ich als Physiotherapeut die Gymnastikstunden für die Osteoporose Selbsthilfe Gruppe Heinsberg. Die Trockengymnastik findet in meiner Praxis statt und die Wassergymnastik wird im Schwimmbad Haaren durchgeführt.

    Kontakt: Vorsitzende Frau Marlies Houben 02452-88620
Sonderleistungen
  • behindertengerechte Einrichtung
  • Betreuung von Selbsthilfegruppen
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Niederländisch
  • Polnisch
Gruppen-/ Kursangebote
  • Medizinische Trainingstherapie

Aktuelles

Gesund schlafen
TÜV-Tipps zur Wahl der passenden Matratze

Verbesserung der Gesundheit und des körperlichen Wohlbefindens durch die Wahl der richtigen Matratze. Material und Härtegrad auf den Körpertyp abstimmen. TÜV-Verband gibt Tipps für den Kauf und die Pflege von Matratzen.

Wer kennt das nicht? Rücken- oder Schulterschmerzen während der Nacht oder Müdigkeit am Morgen trotz ausreichend Schlaf. Bei der Lösung dieser Probleme kann die Wahl der individuell passenden Matratze eine entscheidende Rolle spielen: Sie beeinflusst maßgeblich die Schlafqualität und damit das körperliche Wohlbefinden. Welche Matratze für wen geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie Körpertyp, Schlafgewohnheiten und Materialzusammensetzung ab. Matratzen gibt es in verschiedenen Materialien und Härtegraden. Auch bei Kindern fördert die richtige Matratze einen gesunden Schlaf und unterstützt eine korrekte Körperhaltung. Oftmals sind die mit dem Kinderbett ausgelieferten Matratzen zu dünn und zu weich. Der TÜV-Verband gibt Tipps, worauf Verbraucher:innen beim Kauf achten sollten.

Matratzenmaterialien im Vergleich: Kaltschaum, Latex und Federkern

Es gibt eine Vielzahl von Matratzentypen auf dem Markt, darunter Kaltschaum-, Latex-, Federkernmatratzen. Jeder Matratzentyp bietet spezifische Eigenschaften, die sich auf Komfort und Unterstützung für die Wirbelsäule auswirken. Während sich Kaltschaummatratzen gut an den Körper anpassen und für ruhige Schläfer:innen geeignet sind, punkten Federkernmatratzen mit hoher Stabilität und Luftzirkulation. Besonders für Menschen, die nachts viel schwitzen, sind atmungsaktive Matratzen mit Federkern geeignet, um die Feuchtigkeitsbildung zu minimieren. Schaumstoffmatratzen sind oft günstiger und speichern Wärme besser als andere Materialien. Deshalb sind Schaumstoffmatratzen gut für Menschen geeignet, die nachts frieren. Latexmatratzen hingegen finden sich im höheren Preissegment und punkten durch hohen Komfort und Flexibilität. Änderungen der Schlafposition werden sofort abgefedert und der Körper auch in der neuen Schlafposition punkgerecht unterstützt. Das hohe Gewicht macht Latexmatratzen jedoch unhandlich und schwer.

Die beste Matratze für jeden Körpertyp: Härtegrade und Schlafgewohnheiten

Der Härtegrad einer Matratze ist entscheidend für die richtige Unterstützung der Wirbelsäule. Als Faustregel gilt, dass Menschen mit höherem Körpergewicht eine festere Matratze benötigen, während leichtere Personen von einer weicheren Matratze profitieren. Die Härtegrade sind genormt und reichen von H1 (sehr weich bis 60 kg) bis H5 (sehr fest ab 130 kg). Auch die Schlafgewohnheiten spielen eine Rolle: Rückenschläfer:innen benötigen in der Regel eine andere Stützkraft als Seitenschläfer:innen, da sie vor allem den Schulter- und Hüftbereich entlasten müssen, um die Wirbelsäule gerade zu halten. Seitenschläfer:innen sollten daher in der Regel einen weicheren Härtegrad wählen, um die notwendige Einsinktiefe zu gewährleisten. So kann die Wirbelsäule trotz Seitenlage gerade gehalten werden. Wer unter Rückenschmerzen leidet, denkt nicht unbedingt zuerst an die Matratze als Ursache. Doch wer ein Drittel des Tages falsch liegt, schadet auf Dauer seinem Rücken. Meist ist neben dem Matratzentyp vor allem der falsche Härtegrad oder eine bereits durchgelegene Matratze die Ursache für Rückenbeschwerden. Bei Lattenrosten mit Härteregulierung sollte die Einstellung überprüft werden, da sich die für die Liegehärte verantwortlichen Schieber mit der Zeit verstellen können.

Beim Matratzenkauf sollten Verbraucher:innen auch auf gesundheitlich unbedenkliche Materialien achten. Viele Matratzen sind mit Chemikalien behandelt, die ausdünsten und die Atemwege belasten können. Eine spezielle Orientierung für Verbraucher:innen geben Prüfzertifikate der TÜV-Organisationen wie das TÜV-Zertifikat Toxproof oder das Prüfzeichen "Schadstoffgeprüft". Sie garantieren, dass Produkte schadstoffarm und damit gesundheitlich unbedenklich sind. Weitere TÜV-Prüfzeichen stellen die Haltbarkeit, Belastbarkeit und Entflammbarkeit in den Vordergrund. Den Prüfungen liegen verschiedene Normen wie DIN EN 1957 und DIN EN 1725 zugrunde, die Prüfverfahren zur Bestimmung der funktionellen Eigenschaften und sicherheitstechnische Anforderungen festlegen: Die Matratzen werden auf mechanische Belastbarkeit, Einsinktiefe, stabilisierende Eigenschaften, Entzündbarkeit und vieles mehr geprüft. Die Prüfzeichen bieten Verbrauchern verlässliche Sicherheit, dass die Matratzen von unabhängigen Experten sowohl auf ergonomische Anforderungen als auch auf gesundheitliche Aspekte geprüft wurden. Für Kinderbetten und Matratzen gelten nochmals weiterreichende Bestimmungen. So prüfen die TÜV-Sachverständigen in ihren Laboren nach DIN EN 16890 die besonderen Anforderungen an Kinderbetten und Matratzen.

Matratzenpflege: Tipps für eine lange Lebensdauer

Matratzen müssen regelmäßig gereinigt und gepflegt werden. Nur so kann die Lebensdauer der Matratze verlängert werden, sie bleibt hygienisch einwandfrei und kann Allergien vorbeugen. Empfohlen wird, die Matratze mindestens alle drei Monate zu wenden und regelmäßig zu lüften. Auch ein Matratzenschoner kann helfen, die Oberfläche vor Schmutz und Feuchtigkeit zu schützen und somit die Ausbreitung von Schimmel und Milben zu verhindern. Mit der richtigen Pflege bleibt die Qualität der Matratze über Jahre erhalten, was langfristig auch der Gesundheit zugutekommt.

Die Zeit in der Rente rechtzeitig planen
Die Zeit in der Rente rechtzeitig planen

Ergotherapeut:innen unterstützen (künftige) Rentner:innen bei der Gestaltung ihres neuen Lebens – auch im Auftrag von Firmen Inzwischen sind alle 1964 Geborenen – das ist der geburtenstärkste Jahrgang in Deutschland – sechzig. Das bedeutet, sie alle gehen in absehbarer Zeit in Rente, wenn sie es nicht schon sind. „Oft fallen Menschen mit dem Rentenantritt in ein Loch“, berichtet Esther Scholz-Minkwitz und erklärt weiter: „Es trifft nicht nur die, die unerwartet in Rente geschickt werden, sondern auch diejenigen, die regulär, also „eigentlich“ gedanklich darauf vorbereitet, aus dem Arbeitsleben ausscheiden“. Die Ergotherapeutin im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) empfiehlt allen Berufstätigen, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen, wie sie die Zeit nach dem Arbeits- und Berufsleben sinnvoll gestalten wollen. Ein ihrer Meinung nach guter Zeitpunkt: idealerweise so früh als möglich, aber spätestens etwa ein Jahr vor dem Beginn der Rente.

Für manche kommt die Rente schneller als gedacht. „Es gibt Menschen, die wollen sich gar nicht mit der Zeit nach dem aktiven Arbeitsleben beschäftigen oder haben, anstatt konkrete Pläne zu entwickeln, vage Vorstellungen, wie etwa mehr zu reisen oder Ähnliches“, bestätigt die Ergotherapeutin Scholz-Minkwitz. Doch der Ruhestand will gut vorbereitet sein und gerade diejenigen, die ihre Arbeit als Lebensmittelpunkt betrachten und sich daher weniger um die anderen Rollen und Aktivitäten in ihrem Leben kümmern, haben es erfahrungsgemäß besonders schwer. Sie schaffen es kaum, die viele Zeit als Rentner:in so zu füllen, dass weiterhin Zufriedenheit oder sogar Glücksgefühle aufkommen. Sie vermissen das Lebendige, das Fordernde, die Bestätigung, die Struktur des Arbeitsalltags und vor allem die Gespräche mit Kolleg:innen und die sozialen Kontakte, die das Arbeitsleben bereichern. Auch kann das Gefühl aufkommen, nicht mehr gebraucht zu werden und daher nichts mehr wert zu sein. Trifft all das zu, kann sich sogar eine depressive Episode anbahnen. In solchen Fällen können Ärzt:innen eine ergotherapeutische Intervention verordnen.

Ergotherapeutisches Konzept Tatkraft für Übergänge wie den Beginn der Rente „Viele Menschen werden älter und bleiben fit, dennoch haben etliche gegen Ende ihres Arbeitslebens körperliche Beschwerden oder Einschränkungen – bedingt durch ihre Arbeit“, verdeutlich die Ergotherapeutin, dass auch medizinische Gründe die Rente einläuten können. Daher können auch diejenigen, die ein Arbeitsleben lang viel sitzen, schwer heben, monotone Bewegungen ausführen oder anderen physischen oder psychischen Belastungen ausgesetzt sind, mit einer entsprechenden ärztlichen Diagnose ebenfalls ergotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Ergotherapeut:innen setzen dann gerne mehrere Hebel an und nutzen neben den funktionalen oder psychischen Ansätzen gleichzeitig Konzepte wie „Tatkraft – gesund im Alter durch Betätigung“, um den Übergang in die Rente zielgerichtet vorzubereiten. Tatkraft wird darüber hinaus – dann als gesundheitsförderliche Maßnahme und auf eigene Kosten – an Einrichtungen wie der Volkshochschule oder der Abendakademie angeboten. Genauso gut kann die Kontaktaufnahme mit einer ergotherapeutischen Praxis in Wohnortnähe ein erster Schritt sein, das Leben im Ruhestand gezielt anzugehen. Mittlerweile bieten sogar einige wenige Firmen im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen ihren Beschäftigten eine solche professionelle Beratung an. Die Expertin führt einige Vorteile für Unternehmen auf: „Ein solch wertschätzendes Verhalten zahlt gleichermaßen auf das Image wie auf eine positive Unternehmenskultur ein und sorgt schlussendlich dafür, dass sich Mitarbeitende respektiert, anerkannt und wohl fühlen.

Fokus ändern: den Blick auf die angenehmen Seiten des Rentnerdaseins richten „Ergotherapeutische Konzepte wie Tatkraft ermöglichen ein strukturiertes, analytisches und dabei individuelles Beleuchten sämtlicher Facetten des Alltags und zwar auf allen Ebenen“, begeistert sich Scholz-Minkwitz, die von früheren Teilnehmenden am Programm Tatkraft weiß, wie positiv sich deren Leben dank dieser fundierten Vorgehensweise entwickelt hat. Ergotherapeut:innen, die „Tatkraft“ durchführen, klären zunächst mit den Betroffenen, was für sie der Verlust der Arbeit bedeutet. Ein wichtiger Punkt: die sozialen Kontakte. Heißt, welche sozialen Kontakte gehen verloren, welche Kontakte lassen sich beleben oder intensivieren und welche Möglichkeiten bestehen am Wohnort, um neue Kontakte zu knüpfen. Oft entstehen sogar neue Kontakte durch die Teilnahme an Tatkraft, das als Gruppenveranstaltung konzipiert ist. Ein weiteres, brisantes Thema für Menschen in Rente ist die Zeitnutzung. „Vieles ist eine Frage des Blickwinkels“, sagt Scholz-Minkwitz und fährt fort: „Wenn kein Zeitdruck mehr besteht, dürfen Dinge einfach länger dauern, die Zeitung kann ausgiebiger gelesen werden, Essen bekommt einen neuen Stellenwert, darf Genuss bedeuten, selbst zubereitet sein, und so weiter“. Es geht darum, sich selbst mehr zu erlauben, wenn einem danach ist, etwa ein Mittagsschläfchen zu halten oder sogar das Nichtstun als etwas Schönes zu erleben. Schließlich ist es so: Wer (als Rentner:in) morgens aufsteht, hat sein Geld bereits verdient. Damit die Zeit trotzdem nicht „verplempert“ wird, lernen angehende Rentner:innen bei Ergotherapeut:innen, den Tag anders zu strukturieren. Es werden gemeinsam Aufgaben geprüft, zeitlich verlegt, neue Ressourcen entdeckt oder Aktivitäten, Hobbys oder das Lernen von Neuem intensiviert, sprich all das, was im Lauf des Arbeitslebens zu kurz kam, kann zu neuem Leben erweckt werden. „Es ist manchmal wie das Öffnen einer Wundertüte, wenn wir schauen: was steckt in der einzelnen Person“, zeigt sich die Ergotherapeutin hocherfreut von der Vielfalt und den Einfällen, die sich hier offenbaren können.

Sich weiter gebraucht fühlen: gemeinsam mit Ergotherapeut:innen neue Aufgaben finden Es ist eine der Aufgaben von Ergotherapeut:innen, regelrechte Schatzkästchen an Wissen anzusammeln. „An meinem Wohnort gibt es ein Ehrenamtscafe“, verrät Scholz-Minkwitz eine der vielen, von ihr eruierten Optionen, um Rentner:innen neue Perspektiven für die Neugestaltung des Alltags zu eröffnen und Angebote für die unterschiedlichen Interessen zu finden. Wollen die einen vor allem wieder gebraucht werden, kommen andere gut damit klar, die Freizeit zu genießen. Damit auch sie, im Fall, dass die Rente knapp ist, an möglichst vielen ihrer Wunschaktivitäten teilnehmen können, recherchieren Ergotherapeut:innen Möglichkeiten, um günstig oder kostenlos an Karten für Theater, Zoo und andere Freizeitbeschäftigungen zu kommen. „Ein weiterer, weitreichender Punkt, den allerdings die wenigsten gerne hören, ist das Thema „Wohnen und Wohnumfeld“, stellt die Ergotherapeutin fest. Der Umbruch, den der Beginn der Rente darstellt, ist rein sachlich betrachtet ein guter Zeitpunkt, um perspektivisch auch dieses Thema anzugehen und sich zu fragen: Sind die eigenen vier Wände bereits barrierearm oder lassen sie sich, sollte es nötig werden, seniorengerecht umgestalten? Gibt es in der Nachbarschaft bei Bedarf die nötige Unterstützung durch Menschen, die gegebenenfalls Einkäufe tätigen können? Und: Wo ist ein geeigneter Pflegedienst? So unangenehm diese Gedanken sind, so bedeutsam ist es doch, sich damit zu beschäftigen, solange die körperlichen und geistigen Fähigkeiten ausreichen, sich um solche Angelegenheiten zu kümmern, einen Umzug zu stemmen und sich in ein neues Umfeld einzuleben.

Unliebsame Themen ploppen auf, wenn Arbeit als Ablenkung entfällt „Es ist gut, sich im Kontext des Rentenbeginns mit sämtlichen Belastungen auseinanderzusetzen“, verdeutlicht Scholz-Minkwitz. Solange Menschen berufstätig sind, kompensieren sie vieles durch die Arbeit. Nimmt die Arbeit keinen Raum mehr ein, können Themen hochkommen wie etwa der Verlust des Partners oder der Partnerin oder das Gefühl, nichts mehr wert zu sein. „Gefühle dürfen da sein“, ermutigen und unterstützen Ergotherapeut:innen ihre Patient:innen und Klient:innen, die gesamte Bandbreite ihrer Gefühle zuzulassen und eine positive Einstellung zu erlangen. Das bedeutet jedoch nicht, Emotionen wie Traurigkeit zu negieren oder zu unterdrücken. Vielmehr geht es um eine bessere Akzeptanz dessen, was ist und das gemeinsame Erarbeiteten von Strategien, wie das individuell oder in bestimmten Situationen am besten gelingen kann. Darüber hinaus motivieren Ergotherapeut:innen dazu, für sich selbst in die Planung zu kommen, die eigenen Interessen und Wünsche zu verfolgen und dies als eine zentrale Aufgabe zu betrachten. Dabei helfen eine Vielzahl ergotherapeutischer Tools wie beispielsweise die Rollencheckliste. Damit lässt sich herausfinden, welche Rollen früher bereits wahrgenommen wurden, welche Rollen inzwischen entfallen, welche sich neu beleben lassen oder neu hinzukommen können und vor allem: wie sich diese Rollen mit Leben füllen lassen. „Konzepte wie Tatkraft und insgesamt die ergotherapeutische Arbeit bewirken, dass Rentner:innen den Ruhestand nicht als Belastung, sondern als etwas Schönes und Verdientes wahrnehmen“, fasst Scholz-Minkwitz zusammen und wünscht sich abschließend, dass mehr Unternehmen die Vorzüge solcher Maßnahmen erkennen und für ihre künftigen Rentner:innen nutzen.

13.02.2025 DGA | Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.

Gesundheitsinformation.de: Entscheidungshilfen zu Eingriffen am Rücken
Insgesamt sechs neue Entscheidungshilfen bietet das IQWiG jetzt zu Eingriffen an der Wirbelsäule, speziell zu den Themen gebrochene Wirbelkörper, Bandscheibenvorfall, Spinalkanalstenose, Wirbelgleiten und Facettensyndrom.

Rückenschmerzen sind in Deutschland weit verbreitet: 16 Prozent der Erwachsenen spüren sie. Viele nutzen konservative Behandlungsmöglichkeiten wie Physio- und Schmerztherapie. Andere hoffen auf Linderung durch eine Operation. „Vor der Entscheidung für oder gegen einen Eingriff sollten Patientinnen und Patienten die Vor- und Nachteile jedoch kennen und sorgfältig abwägen“, sagt Klaus Koch, Ressortleiter Gesundheitsinformation: „Deshalb haben betroffene Patientinnen und Patienten bei ihrer Entscheidung Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.“ Vor diesem Hintergrund beauftragte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erstellung von Entscheidungshilfen zu Eingriffen an der Wirbelsäule. Ziel war es, die Vor- und Nachteile der wesentlichen alternativen Behandlungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten darzustellen.

Entscheidungshilfen sind Hilfsmittel, die eine Patientin oder einen Patienten dabei unterstützen, auf Grundlage verschiedener Gesichtspunkte eine Entscheidung zu treffen. Eine Entscheidungshilfe liefert zum Beispiel Informationen darüber, wie hoch das Risiko von Komplikationen einer Operation ist, welche Alternativen es zu einer Operation gibt oder mit welchen Folgen man leben muss, wenn man eine Operation nicht durchführen lässt. Sie sollen Betroffene dabei unterstützen, gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt eine informierte Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Behandlungsmethode zu treffen.

Ein Beispiel: der Bandscheibenvorfall

Rückenschmerzen können unterschiedliche Gründe haben. Je nach Auslöser können sich Art und Verlauf der Beschwerden sowie die Behandlungsmöglichkeiten unterscheiden: Es können beispielsweise Medikamente infrage kommen, nicht medikamentöse Optionen wie Bewegungs- und Kräftigungsübungen oder ein operativer Eingriff an der Wirbelsäule.

Bei einem Bandscheidenvorfall lassen sich die Beschwerden beispielsweise meist mit Bewegung, Physiotherapie und Schmerzbehandlung in den Griff kriegen. Ob eine Operation infrage kommt, ist eine Entscheidung, für die man sich in der Regel Zeit nehmen kann. In der Entscheidungshilfe „Bandscheibenvorfall im unteren Rücken: Kommt eine Operation für mich infrage“ werden die Voraussetzungen und die Vor- und Nachteile aller Behandlungsmöglichkeiten ausführlich beschrieben. Die Entscheidungshilfe soll so das Gespräch der Betroffenen mit ihren Ärztinnen und Ärzten unterstützen.

Neben der Entscheidungshilfe zum Bandscheibenvorfall hat das IQWiG noch vier weitere Entscheidungshilfen zu häufigeren Erkrankungen der Wirbelsäule veröffentlicht:

- „Gebrochener Wirbelkörper: Hilft es, Knochenzement in den Wirbelkörper zu spritzen?“
- „Spinalkanalstenose (Wirbelkanalstenose) im unteren Rücken: Hilft eine Operation?“
- „Degeneratives Wirbelgleiten: Hilft eine Operation?“
- „Facettensyndrom: Konservativ behandeln oder Nerven veröden?“

Die fünfte Entscheidungshilfe lässt sich für weitere Erkrankungen und Eingriffe am Rücken nutzen. Sie soll helfen Gespräche vorzubereiten und kann zusammen mit Ärztinnen und Ärzten vervollständigt werden:

- „Erkrankungen der Wirbelsäule: Welche Behandlungsmöglichkeiten habe ich?“

Kopf hoch
Gesundes Arbeiten im Büro und Homeoffice

Mangelnde Bewegung und schlechte Körperhaltung – wer viel am Schreibtisch oder am Bildschirmarbeitsplatz sitzt, kann unter Rücken-, Kopf-, Nacken- und Schulterschmerzen leiden. Hier setzt „MoKiBo-22“ an. Das Projekt zielt darauf ab, eine mobile Lösung zur Haltungsanalyse für gesundes Arbeiten im Büro und Homeoffice zu entwickeln. Das System erfasst mithilfe einer herkömmlichen Webkamera 22 Schlüsselpunkte des Oberkörpers und bewertet die Sitzhaltung in Echtzeit.

„MoKiBo-22“ steht für Mobile KI-gestützte Body-Tracking-Algorithmen, die 22 bewertete Schlüsselpunkte des Oberkörpers berücksichtigen. Für die Erfassung der Körperpunkte werden sowohl herkömmliche 2D-Kameras als auch 3D-Tiefensensoren von Smartphones verwendet. Das System soll in der Lage sein, zwischen aktiven und passiven Sitzphasen zu differenzieren. Die Daten wertet das Tool DSGVO-konform mithilfe von Algorithmen aus, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren. Sie werden in einem „Active Sitting Score“ zusammengeführt, der den Nutzer*innen eine objektive Rückmeldung zur Sitzhaltung bietet und so die Sitzgewohnheiten optimieren kann. So kann die App zum Beispiel eine Meldung an die Nutzer*innen schicken und sie auffordern, eine ergonomisch ungünstige Sitzhaltung zu ändern. Auch zur Bewegung animiert die App, sie schlägt Übungen für aktive Pausen vor und gibt ergonomische Hinweise zur Haltung. Abrufbar ist außerdem eine Langzeitauswertung mit einer Visualisierung des Sitzverhaltens.

„Ziel des Projektes ist es, das Bewusstsein für ergonomisches Verhalten zu steigern und gesundheitsförderliches Sitzen zu unterstützen, um langfristige Beschwerden durch Bewegungsmangel zu reduzieren“, erklärt Univ.-Prof.‘in Dr. Bettina Wollesen, Abteilungsleiterin im Institut für Bewegungstherapie und bewegungsorientierte Prävention und Rehabilitation der Sportuniversität. Und Projektmitarbeiter Dr. Giordano Scinicarelli ergänzt: „MoKiBo-22 soll zur Gesundheitsförderung im betrieblichen Kontext beitragen. Mithilfe der App sollen Nutzer*innen sowohl im Büro als auch im Homeoffice auf eine sichere und benutzerfreundliche Technologie zugreifen können.“

Die Deutsche Sporthochschule Köln übernimmt in dem Projekt die wissenschaftliche Validierung der kamerabasierten Haltungsanalyse. Zudem entwickelt das Spoho-Team den „Active Sitting Score“. In Zusammenarbeit mit ergofox GmbH, wird das Forschungsteam der Sportuniversität Labor- und Feldstudien zur Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Systeme durchführen, den Haltungsreport entwickeln und die Usability (Nutzerfreundlichkeit) evaluieren. „Wir werden das Projekt auch mit unseren Studierenden in unseren Lehrveranstaltungen bearbeiten, das heißt die Ergebnisse in die Lehre integrieren und über Publikationen und Netzwerke verbreiten“, verspricht Professorin Bettina Wollesen.

Verbundkoordinator des Forschungsprojekts ist die ergofox GmbH aus Hamburg, ein 2020 gegründetes Unternehmen, dass sich auf die Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen für Unternehmen, Krankenkassen und Privatpersonen spezialisiert hat. ergofox hat mit dem Ergoscreening bereits eine digitale Haltungsanalyse im Produktportfolio, für die allerdings eine spezielle Hardware notwendig ist. Das Ziel des vorliegenden Projektes ist es, neue Algorithmen zu entwickeln und zu evaluieren, die Hardware-unabhängig mit herkömmlichen Smartphones genutzt werden können. Darüber hinaus entwickelt ergofox webbasierte Ergogames, die spielerisch zu mehr Bewegung motivieren. „Aktives Sitzen, also eine aufrechte Sitzhaltung mit einem häufigen Haltungswechsel, gilt als die günstigste Form des Sitzens. Was genau darunter zu verstehen ist und wie das im Alltag App-basiert gemessen und visualisiert werden kann, damit beschäftigt sich MoKIBo-22 in den kommenden zwei Jahren“, sagt Johannes Heering, CEO der ergofox GmbH.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt im Rahmen des Förderprogramms „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“. Das Fördervolumen beläuft sich auf 600.000 Euro für zwei Jahre, wovon 90% vom BMBF kommen. Langfristig soll MoKiBo-22 einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Gesundheitsrisiken leisten, indem es ergonomische Sitzstrategien für den Arbeitsplatz integriert und auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzer*innen zugeschnitten wird.

06.02.2025 DGA | Quelle: Deutsche Sporthochschule Köln

Apotheken-Notdienst

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Tel: 02452/9 88 40 10
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bis 20.02. - 09:00 Uhr

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Fax: 02452 - 9780069
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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

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    a) Zweck der Datenverarbeitung
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    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Berufsbezeichnung: Physiotherapeut verliehen in den Niederlanden

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Aufsichtsbehörde:
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