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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 - 18:30 Uhr
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und nach Vereinbarung

Herzlich willkommen bei der PhysioPlus-Heinsberg!

Wir freuen uns, Sie auf der Homepage der PhysioPlus-Heinsberg, welche von Alex Eurelings geleitet wird, begrüßen zu dürfen.



Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie. Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause.

Ihr Team der PhysioPlus-Heinsberg

Unser Team

Unser Team der PhysioPlus-Heinsberg sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Team
Alex Eurelings
Physiotherapeut
Team
Simone Vraetz
Physiotherapeutin
Team
Wien Willems
Physiotherapeut
Team
Nina Chudziak
Physiotherapeutin
Team
Janneke Verbrugghen
Physiotherapeutin
Team
Karolina Opiela
Physiotherapeutin
Team
Robin Wick
Masseur
Team
Shanon Larue-Holierhoek
Physiotherapeutin
Team
Jolijn Janssen-Stijaert
Physiotherapeutin
Team
Lisa van Mulken
Team
Cyrill Bruinen
Team
Agnieszka Parejko
Team
Valérie Paulis

Unsere Leistungen

Krankengymnastik Neurologische Physiotherapie Manuelle Therapie Med. Trainingstherapie Manuelle Lymphdrainage Craniomandibulaire Therapie Massage/Fango/HL KG Gerät Taping Ultraschall & Elektrotherapie Hausbesuche
Berufsgruppe
  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in
  • Masseur/in
Bowen Faszien Therapie
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
  • gerätegestützte Krankengymnastik (KGG)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Neurologische Krankengymnastik (PNF)
  • Orthopädische Krankengymnastik
Zusätzliche Leistungen / Anwendungen
  • Beckenbodengymnastik
  • Hausbesuche
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • medizinische Trainingstherapie
  • Sportphysiotherapie
Praxisausstattung / Anwendungen der Physik. Therapie
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor
  • Gruppentherapieraum
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Kältetherapie (Eis)
  • med. Trainingstherapie an Geräten (MTT)
  • Ultraschall
Selbsthilfegruppe
  • Seit 1996 versorge ich als Physiotherapeut die Gymnastikstunden für die Osteoporose Selbsthilfe Gruppe Heinsberg. Die Trockengymnastik findet in meiner Praxis statt und die Wassergymnastik wird im Schwimmbad Haaren durchgeführt.

    Kontakt: Vorsitzende Frau Marlies Houben 02452-88620
Sonderleistungen
  • behindertengerechte Einrichtung
  • Betreuung von Selbsthilfegruppen
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Niederländisch
  • Polnisch
Gruppen-/ Kursangebote
  • Medizinische Trainingstherapie

Aktuelles

Überlastung von Muskel und Sehne
Wo ist der Unterschied?

Muskeln und Sehnen sind elementar beteiligt, wenn wir Sport treiben wollen. Doch sie haben unterschiedliche Eigenschaften und Funktionen. Deshalb reagieren, bzw. heilen auch diese beiden Strukturen bei Überbeanspruchung sehr unterschiedlich. Warum das so ist und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen – darüber referiert PD Dr. med. Thilo Hotfiel (Klinikum Osnabrück) auf dem 14. Zeulenrodaer Kongress für Orthopädie und Sportorthopädie. Muskelgewebe macht rund 30 bis 40 Prozent des menschlichen Körpers aus. Die Muskulatur hat vielfältige Funktionen - nicht nur im Sport, sondern auch zur Aufrechterhaltung grundlegender Organfunktionen, zum Sitzen, Stehen und für die Bewegung. In den Muskeln werden darüber hinaus über 300 verschiedene Myokine gebildet, sogenannte Peptidhormone, welche beispielsweise im Gehirn, im Darm, im Herz-Kreislaufsystem eine wichtige Rolle spielen.

Muskeln sind nicht so leicht überlastbar, werden oft sogar unterfordert. Wenn doch einmal eine Überlastung vorkommt, tritt sie innerhalb weniger Tage in Form vom „Muskelkater“ auf. Der Muskel hat großes Anpassungs-, Regenerations- und Heilungspotential. Muskeleigene Satellitenzellen sorgen dafür, dass der Muskel schnell und meist komplett wieder heilt, bzw. sich bei wiederkehrenden Belastungen anpasst. Ausgenommen sind dabei höhergradige Muskelverletzungen wie z.B. Muskelfaserrisse oder Muskelabrisse, welche eine akute Verletzung, des Muskels darstellen.

Sehnen hingegen sind empfindlicher. Sie passen sich nicht so schnell an. Eine Überlastung kommt schleichend, langsam, zuerst oft unbemerkt – ist dann aber umso langwieriger in der Heilung. Sind gar lasttragende Sehnen betroffen, dauert eine Regeneration oft Wochen, manchmal Monate lang. Zum Beispiel bei der Patellarsehne (Knie) oder der Achillessehne (Sprunggelenk/Ferse).

„Deshalb ist es im Sport wichtig, eine Steigerung des Trainingspensums langsam und schrittweise vorzunehmen, als Faustformel gilt z.B. etwa 10 Prozent pro Monat “, sagt Sportorthopäde PD Dr. Thilo Hotfiel.

Muskel und Sehne bilden eine untrennbare Einheit und brauchen einander, um zusammen zu arbeiten. Akute Muskelüberlastungen kommen schnell bei für unseren Körper ungewohnten oder unbekannten Belastungen, z.B. beim Bergab-Wandern oder bei Sportarten mit Erschütterungen („Stop-and-go“, Richtungswechsel) vor.

Sehnenüberlastungen treten eher bei repetitiven (wiederkehrenden) Belastungen wie Joggen, Sprüngen und in den Spielsportarten auf, da hier das Körpergewicht abgefangen und wieder beschleunigt werden muss.

Radfahren und Schwimmen gelten als besonders günstig im Breiten- und auch im Leistungssport: hier ist die Gefahr einer Muskel- und/oder Sehnenüberlastung eher gering.

In der Therapie von Muskel- und Sehnenüberlastungen gilt folgendes:

Bei der Überlastung des Muskels sind „lockere" Trainingseinheiten empfehlenswert. Bei Missachtung können schwerwiegende akute Muskelverletzungen auftreten.
Bei Sehnenverletzungen gilt es maßgeblich die Trainingsbelastung anzupassen und unter Anleitung eine gezielte Trainingstherapie (z.B. exzentrisches Training) durchzuführen. Führen diese Maßnahmen nicht zum Erfolg können auch Stoßwellenanwendungen, medizinische Einlagen oder ausgewählte Infiltrationstherapien eingesetzt werden.

Von Rücken-Experten geprüft und empfohlen
Das AGR-Gütesiegel macht rückengesunde Produkte erkennbar

Wer sich für ein rückenfreundliches Leben interessiert, ist bei der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. genau richtig: Das AGR-Gütesiegel bietet Verbrauchern eine vertrauensvolle Hilfe – eine Art Kompass – bei der Auswahl von Produkten für ein rückengesundes Leben. Diese Auszeichnung gilt auch unter Experten als kompetent und unabhängig. Zudem wissen Hersteller das Zertifikat der AGR sehr zu schätzen und nutzen es als Qualitätsmerkmal für ihre Kunden. Das AGR-Expertennetzwerk steht den Herstellern beratend zur Seite, wenn es um die Weiterentwicklung von Babytragen, Sportgeräten, Autositzen und Co. geht.

Drei von vier Deutschen leiden mindestens einmal im Leben unter Rückenschmerzen: Obwohl diese in jedem Alter auftreten können, ist es besonders typisch , dass sie ab einem Lebensalter von etwa 30 oder 40 Jahren plötzlich auftreten und innerhalb einiger Tage oder Wochen auch wieder verschwinden. „Das Beste, was Sie tun können, ist weiter Ihrem Alltag nachzugehen und so gut es geht körperlich aktiv zu bleiben”, sagt Rücken-Experte Ulrich Kuhnt, Vorstand des Bundesverbands deutscher Rückenschulen e.V. Noch besser sei es natürlich, bereits im Voraus den Rücken so zu stärken, dass es erst gar nicht zu dem schmerzhaften Erlebnis komme.

Keine Angst vor Rückenschmerzen: Die richtige Auswahl an Hilfsprodukten treffen
Wer sich für Rückengesundheit interessiert oder bereits Rückenschmerzen hat, dem steht ein großer Markt an Rücken-Produkten offen – vom Sportgerät über Einlagen bis hin zu rückengerechten Bürostühlen und Sesseln. „Wegen der Breite des Angebots braucht es dringend einen Wegweiser, einen Kompass”, sagt AGR-Geschäftsführer Detlef Detjen. Nicht jeder könne und müsse sich gleich zum Rückenexperten weiterbilden, um seiner Rückengesundheit etwas Gutes zu tun. Die Aktion Gesunder Rücken e.V. versteht sich als eine Art „Verbraucherzentrale für Rückengesundheit” und werde auch von Ärzten und Therapeuten entsprechend weiterempfohlen. „Wir wollen hier vor allem Mut machen und den Betroffenen zeigen, dass sie nicht allein sind”, sagt Detjen. Denn Rückenschmerzen lassen sich in den meisten Fällen in den Griff bekommen oder zumindest reduzieren. Im Verzeichnis der AGR-Webseite finden sich auch Kontakte zu AGR zertifizierten Fachgeschäften, zu medizinischen Verbänden sowie zu Experten für Ergonomie und Rückengesundheit (weiterführende Links siehe unten).

Den Rücken in allen Lebensbereichen und Altersklassen stärken

Darüber hinaus liefert die AGR das ganze Jahr über auch Tipps zu Produkten, die die Rückengesundheit fördern – vom Schulranzen über Bürostühle, Sofas und Autositze bis hin zu Trainingsgeräten und Schuhen. „Mit unserem Gütesiegel haben wir eine Art Lotsen geschaffen, der die Verbraucher durch den Produktdschungel begleitet”, ergänzt Detjen. Wer Ausschau nach einer neuen Matratze, einem neuen Fahrrad oder Schreibtisch hält und seinem Rücken etwas Gutes tun will, der ist bei der AGR genau richtig. Denn welche Produkte wirklich rückenfreundlich sind, sieht man ihnen oft nicht an: Es sei denn, sie sind mit dem AGR-Gütesiegel versehen. Zertifiziert werden Produkte, die den Rücken und den menschlichen Bewegungsapparat insgesamt optimal unterstützen. Das Spektrum reicht von Büro-, Polster- und Kindermöbeln über Fahrräder und Sportgeräte bis hin zu Staubsaugern und Akkuschraubern sowie vielem mehr. Zudem werden auch Produkte zur rückengesunden Prävention geprüft und zertifiziert.

Prüfkommission besteht aus unabhängigen Ärzten und Therapeuten

Ein unabhängiges Gremium aus Ärzten und Therapeuten von zwei medizinischen Fachverbänden (Forum Gesunder Rücken – besser leben e.V. und Bundesverband deutscher Rückenschulen e.V.) überprüft, ob ein Produkt rückenfreundlich ist. Diese medizinisch multidisziplinäre Vorgehensweise überzeugte auch das Portal „Label-online“ des Bundesverbandes „Die Verbraucherinitiative e.V.“, das das Gütesiegel als „besonders empfehlenswert“ bewertete. Das AGR-Gütesiegel wurde 2022 zudem als EU Gewährleistungsmarke ausgezeichnet, eine internationale Anerkennung der Seriosität und Vertrauenswürdigkeit des AGR-Gütesiegels und des unabhängigen Prüfprozesses.

Das Gütesiegel ist jedoch nicht nur eine wichtige Orientierungshilfe für die Käufer, sondern auch für die Produktwahl von Therapeuten und Ärzten: 71 Prozent der Orthopäden empfehlen bevorzugt Produkte mit AGR-Gütesiegel. Das belegt das Rücken-Konsilium, eine groß angelegte Befragung zum Thema Rückenschmerzen unter rund 1.000 Orthopäden in Deutschland. Da die Experten der Prüfkommission aus medizinischen Fachverbänden stammen, zählt ihr Urteil als fachlich fundierte Empfehlung, die die Spezialisten gerne an ihre Patienten weitergeben. Hinzukommt die Signalwirkung an die Industrie: Hersteller können ihre Produkte aus allen Bereichen des täglichen Lebens und Arbeitens aufwerten und mit dem Gütesiegel ein relevantes Unterscheidungskriterium zur Konkurrenz bieten. Das spornt an und setzt Impulse in ganz unterschiedlichen Branchen.

AGR-Gütesiegel auch von medizinischer Fachwelt und Industrie anerkannt

So sieht Dr. Olaf Heinemann vom Produktmanagement City Reinigung bei Hako in dem Gütesiegel eine „Wertschätzung unseres Bemühens, nicht nur besonders funktionale, sondern eben auch rückengesunde Maschinen herzustellen”. Das Unternehmen versteht sich als Spezialist für Reinigungstechnik, der höchste Anforderungen in der professionellen Gebäude- und Außenreinigung erfüllt. Auch RECARO Automotive setzt bei der Entwicklung von Autositzen auf die Expertise der AGR: „Die Auszeichnung unserer Produkte mit dem AGR-Gütesiegel bestätigt uns darin, nur anatomisch-geformte Produkte zu entwickeln, die wie eine zweite Haut passen und den Rücken vollflächig ab- und unterstützen”, sagt Ulrich J. Severin, Geschäftsführer und VP Europe. Das AGR-Team hat aus seiner Sicht maßgeblich zu wirklich guten und gesunden Autositzen beigetragen und das Bewusstsein in der Gesellschaft geschärft.

Eduard Haider, Inhaber von Haider Bioswing bestätigt: „Dieses Gütesiegel hat für unsere Sitz- und Trainingssysteme einen hohen Stellenwert, weil es von kompetenten Orthopäden, Therapeuten und Ergonomen geprüft und empfohlen wird.” Das Zertifikat basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf fundierten praktischen Erfahrungen. Es sei deshalb „eine Expertise, die unsere Produkte bei den Kunden stark aufwertet.” Zudem betont Haider: „Auch unsere Fachhandelspartner nutzen die vielfältigen Möglichkeiten der Weiterbildung bei der AGR, um ihre Kunden noch besser beraten zu können.” Auch Martin Buchberger, Geschäftsführer von Streetstepper, weiß die externe Instanz der AGR sehr zu schätzen: „Eine objektive Beurteilung wie durch das AGR-Gütesiegel ist für Kunden eine Orientierungshilfe, und für uns als Hersteller eine Bestätigung und zugleich ein hilfreiches Marketinginstrument.” Dieses Urteil gehe deshalb über die subjektiven Rückmeldungen von Therapeuten, Orthopäden und Kunden hinaus.

Impulse für die Produkt-Entwicklung nach ergonomischen Kriterien

Für Karin Ritter, Hebamme, Trage-, Schlaf- und Entwicklungsexpertin bei der Firma Ergobaby Europe, unterstützt das AGR-Gütesiegel außerdem ihr Unternehmen dabei, neue Qualitätsstandards im Markt für rückenfreundliche Babyprodukte zu setzen: „So haben wir zum Beispiel die Anforderungen an eine ergonomische Babywippe mit erarbeitet und stellen sicher, dass die kindliche Anatomie und gesunde Entwicklungsförderung immer mehr Beachtung finden.” Profitiert denn der Käufer von Produkten, die ein AGR-Gütesiegel tragen, tatsächlich in Sachen Gesundheit? „Das ist für mich eine der wichtigsten Fragen, die mir der Hersteller bei der Prüfung beantworten muss”, sagt Martin Vierl, Chefarzt der orthopädischen Rehaklinik Sonnhalde in Donaueschingen und Mitglied der unabhängigen Prüfkommission. Bei solchen Fragen helfen unter anderem wissenschaftliche Studien, die der Hersteller der Kommission entsprechend vorlegt. Denn die Aktion Gesunder Rücken bürgt mit ihrem Gütesiegel für einen Qualitätsanspruch, auf den sich Käufer verlassen können.

Änderungen am Produkt erfordern eine erneute Prüfung

Für Hersteller, die das Gütesiegel verliehen bekommen, geht die Verantwortung weit über die eigentliche Auszeichnung hinaus: Sie schließen einen Nutzungsvertrag ab, der genau festlegt, unter welchen Bedingungen sie das Gütesiegel verwenden dürfen. „Darin ist festgehalten, dass uns sämtliche Änderungen gemeldet und die Produkte dann eventuell erneut geprüft werden müssen”, sagt Vierl. Damit sind beispielsweise Abwandlungen am Produkt oder seiner Ergonomie gemeint sowie veränderte medizinische Erkenntnisse, die womöglich Grundlage für die Prüfung waren.

Neben dem Gütesiegel bietet die AGR Tipps für einen rückenfreundlichen Alltag

Der Service der AGR reicht weit über das Gütesiegel hinaus: Auf der AGR-Website etwa gibt es Checklisten zum Einstellen höhenverstellbarer Schreibtische und Bürostühle ebenso wie Schaubilder mit Detailinfos zum ergonomischen Sitzen im Auto. „Wer viele Stunden am Tag im Auto oder am Schreibtisch verbringt, erhält bei uns konkrete Tipps, wie er für seinen Rücken vorsorgen kann und worauf dabei zu achten ist”, erklärt Detjen. Auch wer sich zuhause entspannen möchte und sich einen Relaxsessel gönnt, sollte auf ergonomische Aspekte wie passende Bemaßungen und die Lordosenstütze achten. „Darüber hinaus haben wir Tipps für die Gartenarbeit wie das ergonomische Halten einer Heckenschere oder Hinweise zur idealen Arbeitshöhe beim Rasentrimmen”, weist Detjen auf das weite thematische Spektrum der Rückengesundheit hin. Auch die Themen Freizeit und Sport kommen nicht zu kurz: So gibt es zahlreiche Hilfestellungen etwa zum Thema rückengerechtes Fahrradfahren – von der Sattelform über die anatomisch passenden Fahrradgriffe bis hin zu einer Checkliste für rückengerechte Stepper-Fahrräder als Alternative zum Fahrrad. Eine Übersicht mit einigen Tipps gibt es unter: www.agr-ev.de/tipps.

“Allianz der Rückengesundheit”: Fachkompetenz unterschiedlicher Berufsgruppen

Grundlage dieser gesammelten Kompetenz für Rückengesundheit bildet die Allianz der  Rückengesundheit. „Denn so vielfältig die Ursachen von Rückenschmerzen sind, so vielseitig sollten auch die Lösungsansätze sein”, sagt Detjen. Deshalb kooperieren verschiedene medizinische Fachverbände und damit auch unterschiedliche Berufsgruppen. Gemeinsam widmen sie sich alle dem Thema „Rückenschmerzen”: vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie über den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen und den Deutschen Turner-Bund bis hin zum Verband für Physiotherapie. Insgesamt besteht diese Allianz aus rund 150.000 Therapeuten und Ärzten. „Ein Experte allein kann gar nicht die richtige Antwort oder Lösung für alle Fragen und Herausforderungen parat haben”, sagt Detjen. Nur gemeinsam lasse sich das Volksleiden in den Griff bekommen. Und genau für diese Expertise steht auch das Gütesiegel: ausgezeichnet rückenfreundlich.

Maßregelvollzug
So sieht der Alltag psychisch kranker Straftäter:innen aus

Wer zum Zeitpunkt einer rechtswidrigen Tat wegen einer psychischen Erkrankung nicht oder nicht vollständig schuldfähig ist, wird nach richterlichem Beschluss im Maßregelvollzug untergebracht. In speziell dafür ausgerichteten Kliniken. "Für uns sind das Patient:innen, die wir intensiv und engmaschig betreuen", sagt Andrea Weirauch, Ergotherapeutin im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) und erklärt: "Die grundlegenden Ziele sind, eine Besserung der Erkrankung zu erreichen, dadurch die Gefährlichkeit herabzusetzen und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und in den ersten Arbeitsmarkt anzubahnen". In vielen Fällen gelingt es durch die multiprofessionelle Zusammenarbeit der beteiligten Fachdisziplinen zu denen auch Ergotherapeut:innen gehören, psychisch erkrankten Menschen die Rückkehr in ein Leben außerhalb der Klinik zu ermöglichen. Manche sind für unbestimmte Zeit im Maßregelvollzug; diesen Menschen gilt es, mithilfe ergotherapeutischer Unterstützung den Alltag und den Umgang mit ihren Emotionen zu erleichtern.

Begehen Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen oder einer starken Intelligenzminderung eine rechtswidrige Tat, werden sie - wenn die Tat im Zusammenhang mit der Erkrankung steht - als "nicht schuldfähig" verurteilt. Ihre Unterbringung findet dann im Maßregelvollzug statt. Auch für Menschen mit einer Suchterkrankung, die im Rauschzustand gewalttätig sind oder wegen Beschaffungskriminalität verurteilt werden, ist der Maßregelvollzug eine Option: Zeigen sie sich im Verfahren therapiebereit, kann bei ihnen der Maßregelvollzug angeordnet werden. Maßregelvollzug bedeutet: Unterbringung in einer von der Außenwelt abgeschotteten psychiatrischen Klinik. Die Ankunft in einer solchen Einrichtung geht mit der Abgabe von Privatsphäre und Selbstbestimmung einher, alles ist geregelt. Und zwar so, dass niemand sich selbst oder andere gefährden kann, sämtliche Sicherungsaspekte berücksichtigt sind und der Ablauf des Klinikalltags möglichst reibungslos klappt. Persönliche Interessen stehen hinter all dem an. Derart massive Einschränkungen und Reglementierungen zu verkraften und sich an alle Vorgaben zu halten, fiele mit Sicherheit den meisten Menschen schwer. "Menschen mit einer psychischen Erkrankung machen die vielen Zwänge in einem derart restriktiven System, das Eingesperrtsein und die daraus entstehenden Emotionen sehr zu schaffen", betont die Ergotherapeutin Andrea Weirauch, was Maßregelvollzug in dieser Hinsicht bedeutet.

Dauernd unter Beobachtung: Einschränkungen der Privatsphäre im Maßregelvollzug
Ab Tag eins der Unterbringung im Maßregelvollzug gehören Ergotherapeut:innen zu den Fachdisziplinen, die Menschen betreuen und begleiten, die wegen ihrer psychischen Erkrankung straffällig wurden. Die Teilnahme an den angebotenen Therapiemöglichkeiten ist verpflichtend, wenn Patient:innen Lockerungen im Alltag für sich erwirken wollen. Was bedeutet Lockerung? "Lockerungen können beispielsweise sein, dass unsere Patient:innen die wöchentliche Maniküre und Pediküre nicht mehr unter Aufsicht, sondern in ihrem Zimmer vornehmen können", verdeutlicht die Ergotherapeutin Weirauch, wie einschränkend das Leben im Maßregelvollzug ist und wie sehr darauf geachtet wird, dass es nicht zu selbst- oder fremdschädigendem Verhalten kommen kann. Die Patient:innen können sich Lockerungen durch ihr regelkonformes Verhalten und die konsequente und regelmäßige Teilnahme an den Therapieangeboten, unter anderem zur Deliktbearbeitung, erarbeiten. Welchen Lockerungen dann tatsächlich zugestimmt wird, hängt grundsätzlich vom Therapiestand ab; Lockerungen sind zum Teil mit dem Gericht oder manchmal auch mit der Staatsanwaltschaft abzustimmen. Sämtliche Mitarbeitende haben auch daher ein sehr genaues Auge auf jeden und jede einzelne Patient:in im Maßregelvollzug. Wer sich immer an die getroffenen Absprachen und Regeln hält, sich dadurch als vertrauenswürdig erweist und seinen Willen beweist, für die eigene Zukunft zu arbeiten, erhält im Gegenzug zunächst leichte Lockerungen. Diese verschaffen vor allem etwas mehr Privatsphäre, etwa beim Rasieren mit dem Nassrasierer oder beim Nägel schneiden mit der Nagelschere.

Ergotherapeut:innen sind Teil des multiprofessionellen Teams im Maßregelvollzug

Im Lauf der ersten ein bis zwei Jahre liegt der Fokus der ergotherapeutischen Intervention auf den Grundlagen der Arbeitsfähigkeit der Patient:innen. Es geht dabei ebenso um die sozialen, emotionalen, elementaren und speziellen Fähigkeiten wie um den Bereich des Selbstbildes. Unter diesem letztgenannten Aspekt sind unter anderem das äußere Erscheinungsbild, das eigene Rollenbild und Selbstständigkeit oder auch die reale Selbsteinschätzung zusammengefasst. An der Verbesserung aller Fähigkeiten arbeitet die Ergotherapeutin Andrea Weirauch mit ihren Patient:innen schwerpunktmäßig in Gruppen. Die Patient:innen haben aber auch immer wieder die Chance, Arbeiten oder Projekte alleine zu machen, um ihre besonderen Stärken herauszufinden und weiter auszuprägen. Die Angebote der Ergotherapeut:innen im Maßregelvollzug sind in der LVR-Klinik in Viersen, in der Andrea Weirauch beschäftigt ist, Arbeiten im Garten oder mit Holz, Papier und Pappe. Beim Arbeiten werden weitere Faktoren und Eigenschaften der Patient:innen sichtbar: Wie kommt der beziehungsweise die Einzelne mit anderen zurecht? Klappt Teamwork, wer gibt den Ton an? Wer traut sich etwas zu und wer traut sich zu fragen, wenn etwas unklar ist? Wer von denen, die handwerklich und kognitiv fit sind schafft es, mit anderen, die noch stark von ihren psychischen Problemen absorbiert sind, partnerschaftlich und motivierend zusammenzuarbeiten? Aus ihren Erkenntnissen leitet Andrea Weirauch ihr künftiges ergotherapeutisches Vorgehen ab. Denn ihre Arbeit im Maßregelvollzug besteht nicht etwa darin, die Patient:innnen handwerklich anzuleiten. Der Arbeitsauftrag von Ergotherapeut:innen ist, die Befähigungen der Patient:innen auf allen Ebenen zu verbessern - sowohl als Vorbereitung der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und in Freizeitaktivitäten als auch für den (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben.

Ergotherapeutische Herangehensweise: Zuhören und auf Frustrationstoleranz achten
Außer diesen langfristigen Zielen haben aktuelle Situationen und Anliegen ebenfalls immer einen Platz in der jeweiligen ergotherapeutischen Einheit. "Wir haben es im Maßregelvollzug mit heterogenen Charakteren und ebenso verschiedenartigen Erkrankungen zu tun; auch verhalten sich manche Patient:innen leider dissozial, können sich also nicht in die Gesellschaft einordnen", verdeutlicht Andrea Weirauch einen von außen nur erahnbaren Teil des Alltags in der Klinik. Sie fährt fort: "Es entstehen unterschiedliche Dynamiken, manche boykottieren das System - schlussendlich die einzige Möglichkeit, eine eigene Meinung kundzutun". Das alles ist für sie nachvollziehbar und sie hat immer "ein Ohr" für ihre Patient:innen, die manchmal aufgewühlt in ihre Therapiestunde kommen und daher nicht in der Lage sind, an ihren grundsätzlichen Zielen zu arbeiten. Die Erfahrung, als Mensch mit seinen ganz persönlichen Bedürfnissen wahrgenommen zu werden, reicht manchmal, um die Gemüter abzukühlen. In jedem Fall trägt diese typisch ergotherapeutische Vorgehensweise dazu bei, das Vertrauen der Patient:innen in ihre Ergotherapeutin weiter zu stärken. Für Andrea Weirauch wiederum sind solche Situationen aber auch Anlass, auf die Gefährlichkeit der Patient:innen, die schließlich aus einem bestimmten Grund im Maßregelvollzug sind, zu schauen. Je nach dem, worum es ging, und ob oder wie sich der- oder diejenige selbst beruhigen konnte, wird die Ergotherapeutin dies in die nächste Interventionseinheit einfließen lassen. In jedem Fall wird sie den Vorfall bei der Übergabe an die folgende Fachdisziplin erwähnen. Transparenz und zeitnahe Information aller ist ein zentrales Element bei der Betreuung von Menschen, die wegen ihrer psychischen Erkrankung straffällig wurden und wichtig, um Verbesserungen des Krankheitsbildes und hoffentlich irgendwann auch die Entlassung herbeizuführen.

Das Fazit der Ergotherapeutin Andrea Weirauch: "Das Potenzial der Menschen im Maßregelvollzug darf nicht ungenutzt bleiben. Wir haben es hier mit zum Teil sehr kreativen Menschen zu tun, mit Menschen, die sich interessieren, die bereit sind, sich zu kümmern und die sich Herausforderungen stellen. Ehrlicherweise muss jeder zugeben, dass der Maßregelvollzug eine wahnsinnige Herausforderung darstellt. Wer das geschafft hat, dem gebührt Achtung und Wertschätzung. Und ein Platz in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt".

Informationsmaterial zu den vielfältigen Themen der Ergotherapie gibt es bei den Ergotherapeut:innen vor Ort; Ergotherapeut:innen in Wohnortnähe auf der Homepage des Verbandes unter https://dve.info/service/therapeutensuche

Individualisierte, kognitive Verhaltenstherapie statt Opioide bei Rückenschmerzen
Individualisierte, kognitive Verhaltenstherapie statt Opioide bei Rückenschmerzen

Rückenschmerzen sind ein Volksleiden, das in der Mehrzahl der Fälle weder mit Schmerzmitteln noch Operationen dauerhaft in den Griff zu bekommen ist. Zwei jüngst in der Zeitschrift „Lancet“ publizierte Studien zeigen, dass bei akuten Rückenschmerzen Opioid-haltige Schmerzmittel keine stärkere Wirkung haben als Placebo [1] und dass bei chronischen Rückenschmerzen eine individualisierte, kognitive Verhaltenstherapie [2] wesentlich wirksamer, anhaltender und kostengünstiger ist als eine Standardtherapie.

Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden, die Menschen in eine Arztpraxis führen, und sie sind einer der häufigsten Gründe für Krankschreibungen oder Frühverrentung in Deutschland. Rückenschmerzen lassen sich einteilen in akute (unter zwölf Wochen andauernde) oder chronische Beschwerden sowie anhand der Lokalisation in obere Rücken- und Nackenbeschwerden und in untere Rücken- bzw. Kreuzschmerzen. Diagnostisch wird zunächst versucht, konkrete Ursachen zu finden, insbesondere, um ernsthafte Erkrankungen auszuschließen. Frakturen, Entzündungen, Nervenwurzelschäden oder Tumoren müssen immer ausgeschlossen werden, z.B. wenn die Schmerzen ganz plötzlich auftreten, bei einem Sturz oder Unfall oder bei zusätzlichen Symptomen wie Sensibilitätsstörungen (Taubheit oder Kribbeln), Muskelschwäche, Probleme mit der Blasen- oder Darmfunktion sowie Fieber, Schüttelfrost oder Übelkeit/Erbrechen.

Wenn keine Ursache ausgemacht werden kann, wird von unspezifischen Rückenschmerzen gesprochen. Therapeutisch kommen dann Wärme, Schmerzmittel und Physiotherapie in Betracht. Die vorübergehende Gabe von Schmerzmitteln bei akuten unspezifischen Rückenschmerzen ist oft sehr hilfreich; meist reichen hier die klassischen Präparate wie Ibuprofen oder Diclofenac aus. Nicht selten werden bei sehr starken Schmerzen auch Opioid-Analgetika eingesetzt, wobei es hier insgesamt bisher wenige Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit gab.

Die nun publizierte randomisierte, placebokontrollierte OPAL-Studie aus Australien [1] war die erste placebokontrollierte Studie mit einem Opioid ohne zusätzliche Gabe eines weiteren Schmerzmittels bei akuten Schmerzen im unteren Rücken oder Nackenbereich. 347 Erwachsene (≥ 18 Jahren, 49% weiblich), die seit maximal 12 Wochen unter mäßigen bis starken Rücken- und/oder Nackenschmerzen litten, wurden verblindet nach Zufallsprinzip einer Opioid-Behandlung (n=174; Oxycodon-Naloxon, bis zu 20 mg Oxycodon pro Tag oral) oder Placebogruppe (n=173) zugeteilt. Primärer Endpunkt war die Schmerzstärke nach sechs Wochen, gemessen mit einer 10-Punkte-Schmerz-Skala (BPI-PS/„Brief Pain Inventory“). Abschließend konnten in der Opioidgruppe 151 und in der Placebogruppe 159 Personen ausgewertet werden. Der mittlere BPI-PS-Schmerzwert nach sechs Wochen betrug in der Opioidgruppe 2,78 (initial 5,7) gegenüber 2,25 (initial 5,6) in der Placebogruppe (Unterschied nicht signifikant, p=0,051). Unerwünschte Ereignisse traten in den beiden Gruppen nicht signifikant unterschiedlich auf (35% mit Opioid und 30% mit Placebo; p=0,30), jedoch berichteten doppelt so viele Menschen in der Opioidgruppe über eine Verstopfung (7,5% gegenüber 3,5% in der Placebogruppe). Das Autorenteam schlussfolgert, dass Opioide bei akuten, unspezifischen Rückenschmerzen nicht besser wirksam sind als Placebo und daher nicht zu empfehlen sind. Sie fordert daher, vom – zumindest in Australien (wie auch den USA), in Deutschland ist man zumeist etwas vorsichtiger bei der Verschreibung von Opioiden – häufigen Einsatz von Opioiden bei diesen Indikationen abzusehen.

Eine weitere Studie, die „RESTORE-Studie“ [2], ebenfalls aus Australien, untersuchte randomisiert kontrolliert bei chronischen Schmerzen im unteren Rückenbereich die sogenannte kognitive Verhaltenstherapie (CFT) im Hinblick auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. CFT ist ein individualisierter Ansatz, der schmerzbezogene Empfindungen (Angst und „Schmerzüberzeugungen“) sowie Verhaltensweisen ändern soll, wie z.B. Schonhaltung oder Bewegungsvermeidung, die den Schmerz sogar verstärken statt verbessern können. Insgesamt 492 Erwachsene (≥ 18 Jahre, mittleres Alter ca. 47 Jahre, ca. 60% Frauen), die seit über 3 Monaten an unteren Rückenschmerzen mit mäßiggradigen Bewegungseinschränkungen litten, wurden randomisiert zu gleichen Teilen in drei Gruppen eingeteilt. Sie erhielten über einen Zeitraum von 12 Wochen entweder bis zu sieben CFT-Behandlungssitzungen (sowie eine weitere Sitzung nach 26 Wochen; n=164) oder CFT plus Biofeedback (Bewegungssensoren zur Verstärkung der CFT-Effekte; n=163) oder eine Standardbehandlung (Kontrollgruppe n=165; z.B. Physiotherapie, Massage, Chiropraktik, Schmerzmittel, Injektionen oder chirurgische Eingriffe). Der primäre klinische Endpunkt war die Aktivitätseinschränkung nach 13 Wochen, welche anhand des 24-Punkte-Fragebogens RMDQ ermittelt wurde („Roland Morris Disability Questionnaire“; mehr Punkte bedeutet ein schlechteres Ergebnis). Initial betrug der mittlere RMDQ-Score in der CFT-Gruppe 13,3; in der „CFTplus“-Gruppe 14,0 und in der Kontrollgruppe 13,3. Der primäre gesundheitsökonomische Endpunkt wurde mittels sogenannter QALYs („quality-adjusted life years“) erfasst. Im Ergebnis war die kognitive Funktionstherapie wirksamer als die Standardbehandlung; das Biofeedback zeigte dabei keinen Zusatznutzen. In den drei Gruppen betrugen die RMDQ-Scores nach 13 Wochen 7,5 (CFT sowie CFTplus) und 12,1 bei den Kontrollen (mittlere RMDQ-Differenz zur Kontrollgruppe für beide CFT-Gruppen -4,6). Auch nach 52 Wochen war der Effekt noch immer ähnlich gut (RMDQ-Scores 6,7 und 6,1 versus 11,5). Auch wirtschaftlich (QALYs und Fallkosten) schnitten die Interventionen besser ab.

„Beide Studien zeigen interessante Ergebnisse, insbesondere, dass starke Schmerzmittel bei Rückenschmerzen als Standardbehandlung kaum zielführend sind“, kommentiert DGN-Experte Prof. Hans-Christoph Diener, Essen. „In der Mehrzahl der Fälle ist auch die Operation keine dauerhafte Lösung; vor allem, da häufig muskuläre bzw. myofasziale Schmerzkomponenten vorhanden sind. Die Bedeutung der funktionellen Aspekte der Rückengesundheit, d.h. richtige Bewegungen bzw. veränderte Bewegungsmuster anstatt Vermeidungsverhalten und sportliche Aktivitäten im Rahmen von Therapie und Prävention kann daher gar nicht oft genug betont werden.“

[1] Jones CMP, Day RO, Koes BW et al. Opioid analgesia for acute low back pain and neck pain (the OPAL trial): a randomised placebo-controlled trial. Lancet 2023 Jul 22; 402 (10398): 304-312 doi: 10.1016/S0140-6736(23)00404-X. Epub 2023 Jun 28.

[2] Kent P, Haines T, O'Sullivan P et al. Cognitive functional therapy with or without movement sensor biofeedback versus usual care for chronic, disabling low back pain (RESTORE): a randomised, controlled, three-arm, parallel group, phase 3, clinical trial. Lancet 2023 Jun 3; 401 (10391): 1866-1877 doi: 10.1016/S0140-6736(23)00441-5. Epub 2023 May 2.

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Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
PhysioPlus-Heinsberg
Eurelings GbR
Alex Eurelings

Gesellschafter: Alex Eurelings

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52525 Heinsberg
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II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Gesellschafter: Alex Eurelings


Telefon: 02452 - 22425
Fax: 02452 - 9780069
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Berufsbezeichnung: Physiotherapeut verliehen in den Niederlanden

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Aufsichtsbehörde:
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Valkenburger Straße 45
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Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
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Für außergerichtliche Beilegungen von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Onlineplattform („OS-Plattform“) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail-Adresse lautet: physioplus-heinsberg@t-online.de

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
Erstellung und Betreuung der Homepage:

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DGA Medien GmbH
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