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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 - 18:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Herzlich willkommen bei der PhysioPlus-Heinsberg!

Wir freuen uns, Sie auf der Homepage der PhysioPlus-Heinsberg, welche von Alex Eurelings geleitet wird, begrüßen zu dürfen.



Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie. Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause.

Ihr Team der PhysioPlus-Heinsberg

Unser Team

Unser Team der PhysioPlus-Heinsberg sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Team
Alex Eurelings
Physiotherapeut
Team
Simone Vraetz
Physiotherapeutin
Team
Wien Willems
Physiotherapeut
Team
Nina Chudziak
Physiotherapeutin
Team
Janneke
Physiotherapeutin
Team
Karolina Opiela
Physiotherapeutin
Team
Robin Wick
Masseur
Team
Shanon Larue-Holierhoek
Physiotherapeutin
Team
Jolijn Janssen-Stijaert
Physiotherapeutin
Team
Lisa van Mulken
Team
Cyrill Bruinen
Team
Agnieszka
Team
Valérie Paulis

Unsere Leistungen

Krankengymnastik Neurologische Physiotherapie Manuelle Therapie Med. Trainingstherapie Manuelle Lymphdrainage Craniomandibulaire Therapie Massage/Fango/HL KG Gerät Taping Ultraschall & Elektrotherapie Hausbesuche
Berufsgruppe
  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in
  • Masseur/in
Bowen Faszien Therapie
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
  • gerätegestützte Krankengymnastik (KGG)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Neurologische Krankengymnastik (PNF)
  • Orthopädische Krankengymnastik
Zusätzliche Leistungen / Anwendungen
  • Beckenbodengymnastik
  • Hausbesuche
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • medizinische Trainingstherapie
  • Sportphysiotherapie
Praxisausstattung / Anwendungen der Physik. Therapie
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor
  • Gruppentherapieraum
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Kältetherapie (Eis)
  • med. Trainingstherapie an Geräten (MTT)
  • Ultraschall
Selbsthilfegruppe
  • Seit 1996 versorge ich als Physiotherapeut die Gymnastikstunden für die Osteoporose Selbsthilfe Gruppe Heinsberg. Die Trockengymnastik findet in meiner Praxis statt und die Wassergymnastik wird im Schwimmbad Haaren durchgeführt.

    Kontakt: Vorsitzende Frau Marlies Houben 02452-88620
Sonderleistungen
  • behindertengerechte Einrichtung
  • Betreuung von Selbsthilfegruppen
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Niederländisch
  • Polnisch
Gruppen-/ Kursangebote
  • Medizinische Trainingstherapie

Aktuelles

Blankoverordnung
Physio Deutschland informiert umfassend

Seit dem 1. November 2024 können Ärzt*innen eine Blankoverordnung für die Physiotherapie ausstellen. Physio Deutschland begrüßt diese neue Regelung und unterstützt Therapeut*innen mit umfassenden Informationen, Webinaren und praktischen Hilfen.
Die Blankoverordnung bringt endlich Bewegung in die Gesundheitsversorgung: Sie gibt Physiotherapeut*innen mehr Verantwortung und ermöglicht individuellere Therapieentscheidungen. Ein wichtiger Schritt für bessere Ergebnisse für Patient*innen und eine moderne Gesundheitsversorgung.

Blankoverordnung ermöglicht individuelle Behandlungen Die Blankoverordnung ist seit dem 1. November 2024 Realität. Ärzt*innen können diese Verordnung bei 114 Diagnosen rund um die Schulter ausstellen. Damit überträgt die ärztliche Heilmittelverordnung die erweiterte Versorgungsverantwortung an die Physiotherapeut*innen. Diese entscheiden eigenständig über Inhalte, Dauer und Frequenz der Behandlung – ein wichtiger Schritt für individuellere und effektivere Therapien.

Neue Freiheiten in der Physiotherapie stärken Autonomie „Die Einführung der Blankoverordnung ist ein Meilenstein in der physiotherapeutischen Versorgung. Sie stärkt die Autonomie der Therapeutinnen und Therapeuten und verbessert die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, erklärt Andrea Rädlein, Vorsitzende von Physio Deutschland. „Unsere Verbände haben dafür lange mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt, und wir sind stolz auf das Ergebnis.“ Physio Deutschland begrüßt die Einführung der Blankoverordnung, weist jedoch darauf hin, dass die erfolgreiche Umsetzung von einer klaren Regelung und ausreichender Vergütung abhängt. Gleichzeitig setzt sich der Verband weiterhin für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Physiotherapie ein.

Um Physiotherapeut*innen optimal zu unterstützen, stellt Physio Deutschland eine Vielzahl an praktischen Hilfen bereit: Webinare, FAQs und Veranstaltungshinweise bieten umfassende Orientierung zur Anwendung der neuen Regelung. Die Informationen zur Blankoverordnung und den unterstützenden Angeboten finden Sie auf der Webseite unter: www.physio-deutschland.de/thema/blankoverordnung.html

Ergonomie-Hacks für das Homeoffice
Rückenfreundlich arbeiten am Küchentisch

Ob im heimischen Arbeitszimmer, am Mini-Schreibtisch oder auf dem Sofa: Die Arbeit in den eigenen vier Wänden ist für viele Erwerbstätige in Deutschland inzwischen selbstverständlich. Etwa 24% arbeiten teilweise im Homeoffice, etwa 6% sogar ausschließlich. Zwar gelten auch hier die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz, die Rückengesundheit bleibt an den teilweise improvisierten Arbeitsplätzen aber oft auf der Strecke: Einen Anspruch auf ergonomische Büromöbel hat man im Heimbüro nicht unbedingt. „Es gibt aber viele Möglichkeiten, das Homeoffice auch mit begrenztem Budget rückenfreundlich einzurichten“, sagt Susanne Weber, Beraterin für Ergonomie am Arbeitsplatz von ergoimpuls und Expertin der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. Der Verein zertifiziert mit einer unabhängigen Fachkommission unter anderem rückenfreundliche Büromöbel und gibt auf www.agr-ev.de Tipps, wie sich der Büroalltag auch daheim ergonomisch gestalten lässt.

Egal ob im Büro oder zu Hause: Wer acht bis zehn Stunden täglich am Schreibtisch sitzt und dabei die Ergonomie vernachlässigt, riskiert langfristig Rücken- und Nackenschmerzen. Laut einer Forsa-Umfrage hat rund jeder dritte Befragte gesundheitliche Probleme wegen eines nicht ergonomischen Arbeitsplatzes im Homeoffice. 36% leiden unter Verspannungen, Rücken- oder Kopfschmerzen. 34% haben mit unzulänglicher Arbeitsausstattung wie einem zu kleinen Bildschirm zu kämpfen, was sich durch Fehlhaltungen ebenfalls auf die Rückengesundheit auswirken kann.

Rechtliche Grundlagen für das Homeoffice

Auch beim Arbeiten von zu Hause aus ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, für eine sichere und gesundheitsgerechte Umgebung zu sorgen. Ob Unternehmen auch eine rückenfreundliche Ausstattung finanzieren müssen, ist eine Frage der Definition im Arbeitsvertrag: Nur bei vereinbarter „Telearbeit“, also einen vom Arbeitgeber für eine bestimmte Dauer fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten, besteht die Verpflichtung, eine Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die konkreten ergonomischen Anforderungen entspricht. Beim klassischen Homeoffice (fester Arbeitsort zu Hause) oder Mobile Working (Arbeit von beliebigen Orten aus) besteht dieser Anspruch nicht. „Bei regelmäßiger Arbeit im Homeoffice sollten Unternehmen aber zumindest ergonomisches Zubehör wie Maus und Tastatur oder Schulungen zur rückenfreundlichen Arbeitsplatzgestaltung anbieten“, rät Weber. Die Ergonomie-Beraterin und Physiotherapeutin coacht mit Vorträgen und Eins-zu-Eins-Beratung Angestellte, aber auch Privatpersonen, die ihr Homeoffice möglichst ergonomisch einrichten wollen. Sie beobachtet bei Unternehmen den erfreulichen Trend, Büroarbeitsplätze optimal auszustatten, wobei zunehmend auch finanzielle Zuschüsse, Vergünstigungen, Leihmöbel oder Schulungen angeboten werden. „Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeitenden zahlen sich langfristig aus – durch mehr Zufriedenheit, weniger krankheitsbedingte Ausfälle und höhere Produktivität“, sagt Weber.

Ergonomisches Homeoffice mit kleinem Budget

Aus Sicht der Expertin gehören zur ergonomischen „Minimalausstattung“ im Homeoffice neben einem rückenfreundlichen, ergonomischen Bürostuhl ein ausreichend großer Bildschirm, ein Laptopständer sowie eine ergonomische Tastatur und Maus. Darüber hinaus hat sie weitere Tipps, wie sich der heimische Arbeitsplatz mit etwas Kreativität ohne teure Büroausstattung rückenfreundlich gestalten lässt:

  1. Dynamisches Sitzen: Wer keinen ergonomischen Bürostuhl hat, kann mit einem Kissen die Lendenwirbelsäule unterstützen und die Sitzposition verbessern. Ein Balancekissen fördert aktives Sitzen und entlastet die Wirbelsäule. Auch ein flexibler, dynamischer Hocker, den man zusätzlich zum Bürostuhl unter den Tisch schieben kann, ermöglicht regelmäßige Positionswechsel.
  2. Arbeiten im Stehen: Eine günstige Alternative zum elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch sind Tischaufsätze, die auf den vorhandenen Tisch gestellt werden. So lässt sich zwischen Sitzen und Stehen wechseln. Auch ein Bücherregal, ein Sideboard oder ein Stehpult können zum Stehtisch umfunktioniert werden.
  3. Bildschirm unterhalb der Augenhöhe: Um Nackenverspannungen vorzubeugen, sollte der Bildschirm etwas niedriger als Augenhöhe positioniert werden. Wer hauptsächlich am Laptop arbeitet, kann mit einem Laptopständer die richtige Bildschirmhöhe einstellen oder zum Ausprobieren zunächst einen Stapel Bücher als kostengünstige Erhöhung nutzen. Ergänzend sollte eine externe Tastatur und eine Maus verwendet werden.
  4. Schreibtisch mit ausreichend Tiefe: Beim Schreibtisch ist weniger die Breite, sondern eine ausreichende Tiefe von mindestens 80 Zentimeter entscheidend. Das ermöglicht eine Armlänge Abstand zwischen Augen und Monitor und ein Auflegen der Unterarme, um die Schultern zu entlasten. Ist der Schreibtisch zu schmal, können spezielle Tischlehnen die Auflagefläche vergrößern.
  5. Platz unter dem Tisch: Unter dem Tisch sollte genug Freiraum sein, damit sich die Beine bewegen können.
„Im Homeoffice wird oft konzentrierter und längere Zeit am Stück gearbeitet. Wichtig ist daher auch ein gutes Zeitmanagement mit regelmäßigen, bewussten Pausen zur Entspannung von Augen und Körper“, rät Susanne Weber. „Ein paar kurze Dehnübungen oder ein kleiner Spaziergang sind kostenlos und besonders effektiv für die Rückengesundheit.“

Reformen sind nötig
dbl veröffentlicht Forderungspapier

Das Scheitern der Ampel-Koalition hat tiefgreifende Folgen für viele geplanten Gesetze und Gesetzesänderungen, die die Logopädie betreffen. Dabei muss die Politik dringend handeln, damit der große Bedarf in der logopädischen Versorgung gedeckt werden kann. Wer eine logopädische Therapie braucht, muss derzeit mit langen Wartezeiten rechnen. „Das muss sich ändern. Der ansteigende Behandlungsbedarf in einer älter werdenden Gesellschaft sowie der sich kontinuierlich verschärfende Fachkräftemangel darf nicht länger ignoriert werden“, so Dagmar Karrasch, Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl e.V.).

Fünf dringend notwendige Reformen zur Sicherstellung der Versorgung mit der wichtigen Ressource Logopädie für Gesundheit und Bildung hat der dbl in einem Forderungspapier zusammengefasst und benennt so die Handlungsfelder für die nächste Legislaturperiode.

So fordert er:

  • die Einführung und Umsetzung eines neuen gemeinsamen Berufsgesetzes zur Regelung der primärqualifizierenden hochschuli­schen Ausbildung für alle Leistungserbrin­ger*innen in der Logopädie,
  • die Ermöglichung des Direktzugangs in der Logopädie, sodass eine effiziente Versorgung durch frühzeitige und schnellere Erkennung lo­gopädischer Bedarfe, Diagnostik und Beratung stattfinden kann,
  • die Beteiligung im Aus­schuss zur Weiterentwicklung der Leistungs­gruppen, vertreten durch das Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (Netzwerk BiG), um die Expertise logopädischer und weiterer thera­peutischer Ressourcen in die Weiterentwick­lung des KHVVG einzubringen,
  • die Einbezie­hung logopädischer Expertise bei der Konzep­tion und Durchführung präventiver Angebote in Bildungseinrichtun­gen und erleichterte Voraussetzungen, um betroffene Kinder im interprofessionel­len Team dann versorgen zu können, wenn sie von der Konzentration am besten aufnahme­fähig sind. Das fördert die Früherkennung sprachlicher Auffälligkeiten sowie deren Behandlung und reduziert die Wartezeiten in logopädischen Praxen;
  • die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der logopädischen Versorgung attraktiver zu gestalten und damit u.a. die Entlastung von unbe­zahltem Mehraufwand, allem voran die Ab­schaffung der Prüfpflicht für Verordnungen und der Pflicht zum Einzug von Zuzahlungen.
Hintergründe und weitere Erklärungen zu den Kernforderungen können Sie hier abrufen.

Das ändert sich 2025 in Gesundheit und Pflege
Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen.

"Im Jahr 2025 stellen wir entscheidende Weichen für eine effiziente und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Mit der elektronischen Patientenakte für alle verbessern wir deutlich die Qualität der Behandlung und die Forschung in der Medizin. Mit der Krankenhausreform starten wir den grundlegenden Umbau der Stationären Versorgung. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie bundesweit – auch auf dem Land – gut versorgt werden, dass ihnen im Notfall schnell geholfen wird, und dass komplizierte Operationen nur erfahrene Ärzte in Spezial-Kliniken durchführen. Mit dem Medizinforschungsgesetz verbessern wir die Forschung auch für bisher nicht heilbare Erkrankungen. Allein diese drei Weichenstellungen werden das deutsche Gesundheitswesen Jahrzehnte prägen."
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Digitalisierung Elektronische Patientenakte für alle Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 15. Januar 2025 zu einer Opt-Out-Anwendung. Die Bereitstellung der ePA durch die Krankenkassen, ihre inhaltliche Befüllung sowie die Zugriffe auf die gespeicherten ePA-Daten werden dabei grundlegend vereinfacht.

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten dabei ohne deren Zutun eine ePA zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann auch weiterhin jederzeit widersprechen.

Digitale strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes Bis zum 31. März 2025 soll der Gemeinsame Bundesausschuss Festlegungen zur Ausgestaltung strukturierter Behandlungsprogramme mit digitalisierten Versorgungsprozessen treffen. Es wird festgelegt, wie Anwendungen wie etwa die elektronische Patientenakte, der elektronische Medikationsplan, die Kommunikation im Medizinwesen (KIM), der TI-Messenger (TIM) und Videosprechstunden im Kontext der Behandlung von Diabetes zum Einsatz kommen können. Die auf Grundlage der Festlegungen einzurichtenden Versorgungsprozesse sollen den Versicherten neben den bestehenden DMP angeboten werden.

Vereinfachte Prüfungen für Digitale Gesundheitsanwendungen Ab dem 1. Januar 2025 müssen Hersteller die Informationssicherheit digitaler Gesundheitsanwendungen nicht mehr in einem einzelfallbezogenen, aufwändigen Verfahren durch das BfArM prüfen. Sie sind künftig zur Vorlage eines Zertifikats über die Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit verpflichtet, das nach einer umfassenden Prüfung der Anwendung durch das BSI ausgestellt wird. Durch das einheitliche und konzentrierte Prüfverfahren entfallen Aufwände bei BfArM und Herstellern.

Assistierte Telemedizin in Apotheken Bis zum 31. März 2025 sollen sich GKV-Spitzenverband und Apotheker über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütungsregelungen für die Erbringung von Leistungen der assistierten Telemedizin in Apotheken einigen. Anschließend kann die Umsetzung beginnen. So können dann etwa Patientinnen und Patienten in Apotheken zu ambulanten telemedizinischen Leistungen beraten und bei der Inanspruchnahme angeleitet werden. Außerdem können dann Patientinnen und Patienten in den Apotheken bei der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben während einer ärztlichen telemedizinischen Leistung unterstützt werden.

Krankenhausreform Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz markiert eine radikale Abkehr vom bisherigen Vergütungssystem in der stationären Versorgung. Qualität und Spezialisierung werden belohnt, die flächendeckende Versorgung durch Zuschläge gefördert. Der Umbau beginnt bereits 2025 und wird schrittweise scharfgestellt, wenn die Bundesländer bis Ende 2026 Krankenhäuser Aufgabenbereiche (Leistungsgruppen) zuweisen und 2027 bis 2028 das Finanzierungssystem umgestellt wird. Die ersten Schritte der Reform sind:

Personalbemessung In Abstimmung mit der Bundesärztekammer beginnt die wissenschaftliche Erprobung eines Personalbemessungs-instruments für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus. Um zu prüfen, ob auch für weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten ein solches Instrument notwendig ist, soll bis September 2025 eine Kommission eingesetzt werden.

Entbürokratisierung Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, erfolgen Maßnahmen zur Entbürokratisierung. So werden Prüfverfahren harmonisiert und vereinfacht. Die Prüfintervalle für Strukturprüfungen können auf drei Jahre verlängert werden. Auch bei anlassbezogenen Einzelfallprüfungen wird der bürokratische Aufwand reduziert. Pflegeentlastende Maßnahmen werden pauschal anerkannt.

Tarifkostenrefinanzierung Die Kosten der Krankenhäuser von Tarifsteigerungen für das Personal im Krankenhaus werden ab einschließlich der bereits 2024 wirksam gewordenen Tarifsteigerungen für alle Beschäftigtengruppen voll refinanziert.

Orientierungswert Eine Forderung, die die Krankenhäuser seit langem anmahnen, wird nun umgesetzt: Bei der Ermittlung der Obergrenze für den jährlichen Anstieg der Krankenhausvergütungen wird, anstelle des anteiligen Orientierungswerts, nun der volle Orientierungswert zu Grunde gelegt. Damit ergeben sich für die Krankenhäuser Steigerungsmöglichkeiten bei den Einnahmen im stationären Bereich.

Gesundheitliche Versorgung Weitere Implantate und Prothesen im Implantateregister   Zum 1. Januar 2025 nimmt das Implantateregister Deutschland (IRD) den Vollbetrieb auch für Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie für Aortenklappen-Implantate auf.

Rechtsgrundlage ist die durch Verordnung vom 21.10.2024 I (BGBl. Nr. 318) geänderte Implantateregister-Betriebsverordnung.

Durch die Änderung werden die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, Implantationen in Bezug auf die genannten Implantattypen an das IRD zu melden. Das Register dient der Informationsgewinnung über die Qualität und der Qualitätssicherung der Implantate und der implantationsmedizinischen Versorgung in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen. Mit den Endoprothesen an Hüfte und Knie werden die mit jährlich 280.000 und 200.000 Operationen zahlenmäßig bedeutendsten Implantattypen erfasst.

Zugang zur Übergangspflege wird erweitert Übergangspflege wird im Krankenhaus für Patienten gewährt, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben. Bisher mussten bei der Versorgung vorrangig alternative Versorgungsformen wie Leistungen aus häuslicher Krankenpflege, Kurzzeitpflege, medizinischer Reha oder Pflegeleistungen nach SGB IX ausgeschöpft werden. Diese Regelung entfällt, sodass Übergangspflege von Anfang erbracht werden kann.

Ausbildung Vermittlung weiterer heilkundlicher Kompetenzen im Pflegestudium Zum 1. Januar 2025 treten wesentliche Teile des Pflegestudiumstärkungsgesetzes in Kraft. In der hochschulischen Pflegeausbildung werden im Rahmen des Studiums zusätzliche Kompetenzen für die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung von erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz vermittelt.

Arzneimittelversorgung Forschungsanreize bei Preisbildung von Arzneimitteln (Teile des Medizinforschungsgesetzes) Für Arzneimittel mit einem relevanten Anteil klinischer Prüfungen in Deutschland werden Spielräume für die Erstattungsbetragsverhandlungen („Leitplanken“ aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) wiedereröffnet. Dafür müssen mindestens fünf Prozent der Probanden aus der Zulassungsstudie an der klinischen Studie in Deutschland teilgenommen haben. Das gilt für drei Jahre, es sei denn der pharmazeutische Unternehmer weist eine Arzneimittelforschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung in Deutschland nach.

Pflege Dynamisierte Leistungsbeträge Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, auch die Leistungen bei stationärer Pflege, werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Dadurch reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro; die Pflegebedürftigen und Sozialhilfeträger werden entlastet.

Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) Der Beitragssatz zur SPV wird vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats (tagt hierzu am 20.12.24) mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit steigt der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.

06.01.2025 DGA | Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Apotheken-Notdienst

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Konrad-Adenauer-Straße 90
52511 Geilenkirchen
Tel: 02451/26 56
vom 19.01. - 09:00 Uhr
bis 20.01. - 09:00 Uhr

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PhysioPlus-Heinsberg
Eurelings GbR
Liecker Str. 23
52525 Heinsberg
Hier geht es zum Lageplan.

Telefon: 02452 - 22425
Fax: 02452 - 9780069
E-Mail: physioplus-heinsberg@t-online.de

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08:00 - 18:30 Uhr
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Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
PhysioPlus-Heinsberg
Eurelings GbR
Alex Eurelings

Gesellschafter: Alex Eurelings

Liecker Str. 23
52525 Heinsberg
Telefon: 02452 - 22425
Fax: 02452 - 9780069
E-Mail: physioplus-heinsberg@t-online.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

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      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Telefon: 02452 - 22425
Fax: 02452 - 9780069
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Berufsbezeichnung: Physiotherapeut verliehen in den Niederlanden

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Aufsichtsbehörde:
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Valkenburger Straße 45
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https://www.kreis-heinsberg.de/politik---verwaltung/verwaltung/aemter/?ID=17

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